• Ankündigung
16. Mai 2023

Mit einer weltweit einzigartigen Verordnung will die Europäische Union ihren Beitrag zu Klimawandel und Artensterben zu reduzieren. Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten soll sicherstellen, dass künftig in der EU konsumierte Agrarrohstoffe nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben. Unternehmen müssen künftig durch Sorgfaltspflichten sicherstellen, dass relevante Agrarrohstoffe nicht nach 2020 zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben und legal produziert sind. Die Verordnung gilt für Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Rindfleisch und Leder, Soja und Holz sowie gewisse Folgeprodukte.

Digitale Instrumente wie Rückverfolgbarkeitssysteme spielen bei der Umsetzung der neuen Verordnung eine wichtige Rolle, denn nur durch Kenntnis des Produktionsorts in Kombination mit Satellitendaten kann Entwaldung erkannt werden. Mit INATrace hat die INA bereits ein open source-basiertes Rückverfolgbarkeitssystem entwickelt, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Juni 2023 in Kraft treten. Nach Ende der Transitionsphase findet die Verordnung für größere Unternehmen ab 2024 Anwendung, für kleinere und Kleinstunternehmen ab Mitte 2025. Sie gilt für alle Unternehmen, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen, exportieren oder mit relevanten Produkten handeln. Grundsätzlich differenziert die Verordnung zwischen den Pflichten von Marktteilnehmern („Operator“), die relevante Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, und Händlern („Trader“), die mit bereits in Verkehr gebrachter Ware handeln. 

Die Anforderungen der Verordnung hängen davon ab, ob das Unternehmen die Ware erstmals in Verkehr bringt oder mit bereits in Verkehr gebrachter Ware handelt, von der Größe des Unternehmens und davon, ob die Sorgfaltspflicht für ein Produkt bereits von einem anderen Unternehmen erfüllt wurde. 

Unterstützungsangebote für Unternehmen

Die Europäische Kommission wird einen rohstoffübergreifenden Leitfaden zur Umsetzung der Verordnung entwickeln, der die Anforderungen der Verordnung konkretisiert.  Unternehmen werden bereits sehr regelmäßig von BMEL im Rahmen des deutschen Stakeholderforums zu entwaldungsfreien Lieferketten informiert. In unseren regelmäßigen INA-Lunchbreaks rund um Sorgfaltspflichten werden viele für die EU-Entwaldungsverordnung relevante Themen diskutiert. Eine Folge verpasst? Schauen Sie sich die Aufzeichnung der jeweiligen Veranstaltung an. Zudem fördern INA und BMZ die Entwicklung von Instrumenten zur Unterstützung von Unternehmen wie das „OECD-FAO Handbuch für Sorgfaltspflichten zu Entwaldung“ sowie digitale Rückverfolgbarkeitssysteme. Multistakeholder-Partnerschaften auf internationaler Ebene wie die Tropische Waldallianz (TFA) oder das deutsche Forum Nachhaltiger Kakao und das Forum Nachhaltiges Palmöl (FONAP) geben Unternehmen zudem die Möglichkeit, gemeinsam an der Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu arbeiten.

Weitere Schritte sind wichtig

Die Ausweitung der Landwirtschaft verursacht weltweit rund 90 Prozent der Entwaldung. Die Europäische Union ist nach China der größte Konsummarkt für entwaldungstreibende Agrarrohstoffe wie Soja, Kakao oder Naturkautschuk. Daher ist die EU-Verordnung gegen Entwaldung ein höchst bedeutsamer Schritt für mehr Waldschutz. Die Abstimmung ist einer von vielen Schritten – nun geht es an die Umsetzung und wir freuen uns über alle engagierten Unternehmen und Organisationen. Als einen der nächsten Schritte wird die Europäische Kommission im Rahmen eines Benchmarkings das Entwaldungsrisiko von Produktionsländern einstufen und zuständige Behörden dementsprechend anteilig Kontrollen durchführen.