Sorgfaltspflichten in globalen Agrarlieferketten können oftmals nur gemeinsam von Unternehmen aus der Privatwirtschaft, von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Partnern umgesetzt werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt eine solche Zusammenarbeit mit verschiedenen Fördermöglichkeiten. 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über abgeschlossene und aktuelle Fördermöglichkeiten, Wettbewerbe und Fonds. Wir laden Sie herzlich ein, sich unsere aktuellen Projekte anzuschauen und sich mit Ihren Projektvorschlägen zu bewerben. 

Ideenwettbewerb: feminist & fair

‚Feminist & Fair: The Future of Agricultural Supply Chains‘ ist ein neuer Ideenwettbewerb, den das GIZ-Globalvorhaben „Nachhaltigkeit und Wertschöpfung in Agrarlieferketten“ im Auftrag des Bundesentwicklungsministerium durchführt. Unternehmen können isch gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und/oder Standardorganisationen bis zum 01. August 2022 bewerben. Ziel des Wettbewerbs ist die Umsetzung einer feministischen Entwicklungspolitik. Insbesondere die gerechtere Gestaltung globaler Agrarlieferketten und die Umsetzung transformativer Projekte zur Inklusion von marginalisierten Gruppen, vor allem Frauen und Mädchen, stehen im Fokus.

Due Diligence Fund

Bundesentwicklungsministerium und INA fördern mit einem neuen Wettbewerbsfonds erfolgversprechende Ansätze zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und deren Zuliefer*innen wollen wir mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbäuer*innen und Plantagenarbeiter*innen verbessern. Der Fokus liegt daher auf der praktischen Umsetzung vor Ort in den Partnerländern des BMZ. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz in Deutschland gemeinsam mit einem oder mehreren Gemeinnützigen Partnern bis zum 24. Juni 2022. Die Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten gefördert.

Kaffeeinnovationsfonds

Wie können Unternehmen und Kooperativen die Nachhaltigkeit im Kaffeesektor fördern? Der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Kaffee-Innovationsfonds unterstützt Pionierprojekte, die den Kaffeeanbau auf innovative Weise für die Bäuerinnen und Bauern profitabler machen. Mit unterschiedlichsten Ansätzen verbessern sie Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung der Bohnen und schaffen mehr Wertschöpfung vor Ort. Kriterien wie Innovation, Replizierbarkeit, Inklusivität und potenzielle Wirkung spielen bei der Auswahl der Vorschläge eine Rolle. Anschließend unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die Unternehmen und Kooperativen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte. Sie alle erhalten für ein Jahr neben finanzieller Unterstützung auch Zugang zu einem breiten Netzwerk in der Kaffeebranche.

Sub-Saharan Cotton Initiative

Vier Pilotprojekte startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ende 2021 und Anfang 2022 im Rahmen der Sub-Saharan Cotton Initiative. Ziel der Initiative ist es, das Engagement der Wirtschaft zu mobilisieren und innovative Ideen zu fördern, um Baumwoll- und Textillieferketten in Subsahara-Afrika nachhaltiger zu gestalten. In den kommenden drei Jahren setzen Konsortien aus internationalen sowie lokalen Unternehmen mit Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen vier Projekte in sieben Ländern Subsahara-Afrikas um: Benin, Côte d’Ivoire, Mosambik, Sambia, Tansania, Togo und Tschad. Sie leisten Eigenbeiträge von insgesamt knapp 5 Mio. EUR.

COVID-19 Soforthilfe für den Fairen Handel

Die GIZ wurde vom BMZ beauftragt, die COVID-19 Soforthilfe für den Fairen Handel in mehr als 30 Ländern des globalen Südens durchzuführen. Dafür hat das BMZ insgesamt 19,5 Mio. EUR bereitgestellt. Die Umsetzung der Initiative erfolgt in Zusammenarbeit mit Fairtrade (Deutschland und International), dem Forum Fairer Handel e.V. und der Deutschen Welthungerhilfe e.V. Das Ziel besteht darin, die durch die COVID-19-Pandemie entstandene Notlage der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit direkten und schnellen Hilfsmaßnahmen zu lindern und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Außerdem soll durch die Übernahme von Betriebskosten und die Durchführung von verschiedenen Schulungen die Geschäftstätigkeit der Produzent*innen und ihrer Organisationen sichergestellt werden.