Wettbewerbsfonds zur Förderung von Sorgfaltspflichten
Call for Proposals Runde 2 - Bewerbung bis zum 19.02.2023

  • Bundesentwicklungsministerium und INA fördern mit einem neuen Wettbewerbsfonds erfolgversprechende Ansätze zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.
  • Fokus liegt hierbei auf den Kernthemen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der kommenden EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie der kommenden EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten. 
  • Gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und deren Zuliefer*innen wollen wir mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbäuer*innen und Plantagenarbeiter*innen verbessern. Der Fokus liegt daher auf der praktischen Umsetzung vor Ort in den Partnerländern des BMZ.
  • Bewerben können sich Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren gemeinnützigen Partnern bis Februar 2023.
  • Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gefördert.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gerne: ddf(at)giz.de

Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen: 

 

Hintergrund 

Viele der Produkte und Rohstoffe, die für unser Leben selbstverständlich sind, werden unter hohen Risiken für Menschenrechte und Umwelt hergestellt oder abgebaut. Im Juni 2021 hat die Bundesregierung daher das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Das Gesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen festlegt. Ziel ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Des weiteren ist eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf EU Ebene in Planung, welche die Forderungen weiter konkretisieren wird. Ebenso wird die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten erwartet, die den Fokus auf die Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung legt.

Die Verabschiedung neuer staatlicher Regulierungen stellt Unternehmen vor neue Anforderungen. Zugleich bietet das Gesetz die Chance, Lieferketten transparenter und resilienter zu gestalten.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA) fördern Projekte zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten: Über den Due Diligence Fund (DDF) können sich Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, zusammen mit gemeinnützigen Partnern um Fördermittel bewerben. Im Fokus stehen dabei die Wirkungen in den Produktionsländern.

Was ist das Ziel?  

Wir möchten erfolgversprechende, praktische und innovative Ansätze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten identifizieren und finanziell fördern. Wir wollen zeigen, dass die Einhaltung des LkSG machbar ist - auch über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus.

Im Fokus stehen dabei sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor Ort in den Partnerländern. Potenziell Betroffene, wie Kleinbäuer*innen und Plantagenarbeiter*innen sollen gezielt in Konzeption und Umsetzung des Projekts einbezogen werden und von den Maßnahmen profitieren.

Unternehmen sollen durch den DDF unterstützt werden, nachhaltige Prozesse im Einklang mit dem LkSG zu etablieren und kontinuierlich umzusetzen. Durch Monitoring & Evaluierung der Pilotprojekte und eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse wird ein Mehrwert für Unternehmen erzeugt. So entstehen best practices bzw. pilotierte Ansätze, die sie für weitere bzw. eigene Lieferketten adaptieren können. 

Wer kann sich bewerben?  

Projektvorschläge werden eingereicht von einer Partnerschaft zwischen einem oder mehreren privatwirtschaftlichen, sowie (mindestens) einer gemeinnützigen Körperschaft mit Sitz in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder in einem Partnerland des BMZ. Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gefördert.

Welche Projekte sollen gefördert werden?  

Projekte,

  • die in besonderem Maße den Leitprinzipien der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gerecht werden
  • deren methodischer Ansatz sich zur Adaption durch andere Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor eignet
  • die ein besonders hohes Potential aufweisen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken wirkungsvoll und nachhaltig zu mindern
  • die die vorgesehenen Maßnahmen in eine prozessorientierte Umsetzungslogik einbetten und nicht nur punktuell Wirkungen erzielen
  • die mit gezielten Maßnahmen die Gleichberechtigung der Geschlechter fördern

Wie läuft der Wettbewerb ab?  

Der Wettbewerb des DDF wird in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt. Zunächst wird die Förderfähigkeit eines Projekts auf Grundlage eines Kurzantrags bestimmt. Ein Projektvorschlag ist dann förderfähig, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Gilt ein Kurzantrag als förderfähig, wird die Partnerschaft aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen. Die vollständigen Projektvorschläge werden anschließend anhand von festgelegten Bewertungskriterien auf ihre Förderwürdigkeit durch BMZ und GIZ geprüft. Schließlich werden die als förderwürdig befundenen Projektvorschläge der Wettbewerbsjury vorgelegt, die die finale Bewertung vornimmt.

 

Die Jury des DDF besteht aus Vertreter*innen des BMZ, der GIZ, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., der Universität Hohenheim, des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Bremer Baumwollbörse und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Nach Auswahl der Gewinner-Partnerschaften des Wettbewerbs erfolgt die finanzielle Förderung der Projektvorschläge über die GIZ im Rahmen von Finanzierungs- (im Falle der Projektdurchführung durch den gemeinnützigen Partner) oder Dienstleistungsverträgen (zur Akquise von Leistungen für die Partnerschaft).

Welche Projekte werden aktuell gefördert?
Runde 1

Für eine Förderung durch den Due Diligence Fund (DDF) des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) und der Initiative für Nachhaltige Agrarlieferketten (INA) wurden die Projekte sechs deutscher Unternehmen in Kooperation mit gemeinnützigen Partnern ausgewählt. Gemeinsam wollen diese Partnerschaften einen Beitrag leisten, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Agrarlieferketten zu begegnen.  

 

Aus zahlreichen Einsendungen hat eine Jury aus Expert*innen nun sechs Projekte ausgewählt, von denen sie sich auch im Hinblick auf die neue Gesetzgebung signifikante Verbesserungen erhofft: So möchte sich ein Unternehmen mit Unterstützung einer lokalen Organisation innerhalb der nachhaltigen Gummi Arabicum Lieferkette für verbesserte Einkommensbedingungen von Frauen in Uganda einsetzen; ein anderes Duo verspricht mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit innerhalb einer Lieferkette für Baumwolle in Pakistan. Zahlreiche Länder in Asien, Afrika und Südamerika stehen für ein Unternehmen im Fokus, um mit Hilfe einer Standardorganisation eine gemeinsame Datenbank für Risiko-Analyse von Gewürzen und Kräutern auf den Weg zu bringen, während andere einen unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus für den Kakaosektor in Côte d’Ivoire bzw. für den Kaffeesektor in Brasilien umsetzen möchten. Zwei weitere Kandidaten wollen die Fördermittel im Bereich der Cashew-Ernte in Côte d´Ivoire einbringen und die Gleichberechtigung von Frauen vorantreiben sowie Kinderarbeit entgegenwirken. 

 

BMZ und INA haben für diese Vorhaben Fördermittel in Höhe von ca. 480.000,00 Euro in Aussicht gestellt. Wegen der großen Nachfrage soll es schon ab November 2022 eine Neuauflage des Wettbewerbs geben 

 

Hier finden Sie die aktuelle Aufzeichung und Q&A Session zur zweiten Runde: 

Hier finden Sie die Aufzeichung unserer Launch Veranstaltung: