• Ankündigung
06. Dezember 2022

Ein Artikel von Franziska Rau

Den drei Institutionen der EU – Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission – ist es in den frühen Morgenstunden des 06. Dezember 2022 gelungen, sich im sogenannten Trilog auf die Eckpunkte einer ambitionierten und umsetzbaren EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten vorläufig zu einigen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass in der EU konsumierte Agrarrohstoffe nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung im Produktionsland nach 2020 geführt haben. Dazu müssen Unternehmen Sorgfaltspflichten erfüllen. Zudem wird die Europäische Kommission das Entwaldungsrisiko von Produktionsländern einstufen und so für mehr Transparenz sorgen.  

Laut der vorläufigen Trilog-Einigung wird die Verordnung auch auf Naturkautschuk, Holzkohle, Drucksachen und einige Palmölderivate ausgeweitet werden – zusätzlich zum bisherigen Anwendungsbereich, der Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao, Kaffee und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel umfasst. Menschenrechtsaspekte sind durch das Prinzip des free, prior und informed consent (FPIC) Indigener Völker verankert. Unternehmen müssen den genauen Produktionsort der relevanten Rohstoffe kennen und angeben. Zudem werden Kontrollquoten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten von 1 % für Produktionsländer mit niedrigem Risiko, 3 % für Standardrisiko und 9 % für hohes Risiko eingeführt. Geldstrafen sollen demnach mindestens 4 % des EU-weiten Umsatzes betragen und können auch den temporären Ausschluss aus der öffentlichen Beschaffung umfassen. Die Ausweitung der Verordnung auf andere bewaldete Flächen und auf den Finanzsektor wird in den kommenden Jahren geprüft. Die Definition von Degradierung umfasst die Umwandlung von Primärwäldern und sich natürlich regenerierenden Wäldern in Plantagenwald oder auch andere bewaldete Flächen. 

Die Einigung im Einzelnen findet sich auch in dieser Pressemitteilung des Rats.  

Nun steht auf dem Weg zum Inkrafttreten der Verordnung Ende 2024, nach einer 18-monatigen Übergangsphase, nur noch die formelle Verabschiedung in Umweltrat und Europäischem Parlament Anfang 2023 an. Die Einigung im Trilog unter tschechischer Ratspräsidentschaft gelang äußerst zügig – nur gut ein Jahr nachdem die Europäische Kommission Mitte November 2021 ihren Legislativvorschlag vorgelegt hatte. Dies spiegelt die hohe Priorität von Walderhalt und der Minimierung agrargetriebener Entwaldung für die Bekämpfung von Klimawandel und Artensterben wider. Schließlich ist rund 90 % der Entwaldung auf die Ausweitung der Landwirtschaft zurückzuführen. Die EU ist nach China der zweitgrößte Importmarkt entwaldungstreibender Agrarrohstoffe, z.B. Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee oder Naturkautschuk.