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FIT for FAIR will Partnerländer dabei unterstützen, politische Maßnahmen und Gesetze zu verabschieden , die den Akteur*innen in der Lieferkette ermöglichen, die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), des bevorstehenden Europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD)1 und der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) einzuhalten. 

Projekthintergrund

Landwirtschaftliche Lieferketten sichern den Lebensunterhalt von Milliarden von Menschen. Der Anbau von Nutzpflanzen, ihre Verarbeitung und der Handel mit ihnen führen jedoch oft zu erheblichen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden. Diese negativen Auswirkungen - z.B. Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft, Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne und Einkommen - sind in den Produktionsländern häufig zu beobachten. 

Um diese Auswirkungen anzugehen, haben viele Länder Gesetze erlassen, die Unternehmen dazu verpflichten, soziale und ökologische Risiken im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei ihrer Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Auf EU-Ebene wird das Europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) die Unternehmen dazu verpflichten, eine Sorgfaltsprüfung in Bezug auf soziale und ökologische Risiken durchzuführen. Darüber hinaus wird die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) Unternehmen dazu verpflichten, mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen, dass relevante Agrar- und Holzprodukte ohne Entwaldung und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt produziert werden. Deutschland hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das LkSG zielt darauf ab, die grundlegenden Menschenrechte in den Lieferketten von Unternehmen zu schützen und konzentriert sich insbesondere auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt, ausgewählte Partnerländer bei der Anpassung an die erhöhten Sorgfaltspflichten zu unterstützen. 

Projektziel

FIT for FAIR zielt darauf ab, die Partnerländer bei der Schaffung eines förderlichen politischen und rechtlichen Umfelds zu unterstützen, das es den Akteuren der Lieferkette ermöglicht, das LkSG - bis zur Verabschiedung der CSDDD auf EU-Ebene - sowie die EUDR einzuhalten. Auf diese Weise will das Projekt den Zugang zum deutschen und europäischen Markt für seine Partner unterstützen. 

Projektansatz und Durchführung

Das Projekt wird über das LkSG, die EUDR und die CSDDD informieren. Darüber hinaus wird es den aktuellen Stand der relevanten und entsprechenden nationalen gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen analysieren und sie mit den Sorgfaltspflichtgesetzen der EU und Deutschlands vergleichen, um eine Lückenanalyse zu erstellen. Auf der Grundlage dieser Analyse werden politische Empfehlungen zur Erleichterung der Einhaltung der EU- und deutschen Sorgfaltspflichtgesetze formuliert und an die Entscheidungsträger in den Ländern, in denen sie umgesetzt werden, weitergeleitet. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Schaffung eines günstigen Umfelds liegen, das es den Akteuren der Lieferkette ermöglicht, Lieferketten zu schaffen, die Kleinbäuerinnen und -bauern einbeziehen. Um die Bildung von Netzwerken und den Wissensaustausch zu fördern, werden die gewonnenen Erkenntnisse mit europäischen und deutschen Entscheidungsträgern geteilt. 

FIT for FAIR Arbeitsgruppen

In jedem Projektland werden Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen die wichtigsten Interessengruppen aus Regierungsinstitutionen, der nationalen und internationalen Zivilgesellschaft, Landwirtinnen und Landwirten und Gewerkschaften, dem nationalen und internationalen Privatsektor sowie der Forschung und Entwicklung teilnehmen. In einer Reihe von Workshops werden die Mitglieder der Arbeitsgruppen ihr Fachwissen austauschen und die Herausforderungen und (politischen) Möglichkeiten diskutieren, die mit der Schaffung eines günstigen politischen und rechtlichen Umfelds verbunden sind, das die Einhaltung der Rückerstattungsvorschriften der EU/Deutschland ermöglicht. 
Ein Team aus nationalen und internationalen Expertinnen und Experten für nationale und EU/Deutschland Sorgfaltspflichtgesetze und relevante Instrumente wird die Arbeitsgruppen unterstützen und anleiten.

Politisches Mandat und Gastgeberorganisation

Die Trägerorganisation des Projekts wird mit ihrem Fachwissen beitragen und die technische Umsetzung und Dokumentation des Projekts sowie die Aktivitäten der Arbeitsgruppe erleichtern und leiten. Sie unterstützt die Mobilisierung der relevanten Regierungsakteure, bietet Zugang zu wichtigem Wissen und wird die Anpassung des nationalen Rahmens an die Sorgfaltspflichtanforderungen sicherstellen.

Erwartete Ergebnisse

Als Ergebnisse des Prozesses werden folgende Ergebnisse erwartet: 

  • Eine Bewertung des aktuellen Stands des nationalen Rahmens für die Sorgfaltspflicht, einschließlich der Gesetzgebung, der Standards, des institutionellen Aufbaus, der Prozesse, des strategischen Ansatzes und des politischen Rahmens, wurde abgeschlossen. 
  • Eine Lückenanalyse im Hinblick auf die Angleichung an die deutsche und die EU-Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht wurde erstellt. 
  • Politische Empfehlungen und Fahrpläne wurden entwickelt und an nationale Entscheidungsträger übermittelt. 
  • Ein sich selbst tragendes Netzwerk wurde geschaffen, das in der Lage ist, den Prozess auch über die Beteiligung der GIZ hinaus zu unterstützen. Es wird den Übergang von vorgeschlagenen Lösungen zu konkreten politischen Maßnahmen erleichtern, die von nationalen Entscheidungsträgern umgesetzt werden. 
  • Erfahrungen mit der Operationalisierung von Sorgfaltspflichtgesetzen in den Partnerländern, einschließlich Herausforderungen und Chancen, werden an europäische und deutsche Entscheidungsträger weitergegeben.