Wie läuft der Wettbewerb ab?
Der Wettbewerb des DDF wird in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt. Zunächst wird die Förderfähigkeit eines Projekts auf Grundlage eines Kurzantrags bestimmt. Ein Projektvorschlag ist dann förderfähig, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Gilt ein Kurzantrag als förderfähig, wird die Partnerschaft aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen. Die vollständigen Projektvorschläge werden anschließend anhand von festgelegten Bewertungskriterien auf ihre Förderwürdigkeit durch BMZ und GIZ geprüft. Schließlich werden die als förderwürdig befundenen Projektvorschläge der Wettbewerbsjury vorgelegt, die die finale Bewertung vornimmt.
Die Jury des DDF besteht aus Vertreter*innen des BMZ, der GIZ, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Consultative Group on International Agricultural Research/International Potato Center (CGIAR/CIP).
Nach Auswahl der Gewinner-Partnerschaften des Wettbewerbs erfolgt die finanzielle Förderung der Projektvorschläge über die GIZ in der Regel im Rahmen von Finanzierungsverträgen.
Wer kann sich bewerben?
Projektvorschläge werden eingereicht von einer Partnerschaft zwischen einem oder mehreren privatwirtschaftlichen, sowie (mindestens) einer gemeinnützigen Körperschaft mit Sitz in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder in einem Partnerland des BMZ. Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gefördert.
Welche Projekte sollen gefördert werden?
Projekte,
- die in besonderem Maße den Leitprinzipien der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gerecht werden
- deren methodischer Ansatz sich zur Adaption durch andere Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor eignet
- die ein besonders hohes Potential aufweisen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken wirkungsvoll und nachhaltig zu mindern
- die die vorgesehenen Maßnahmen in eine prozessorientierte Umsetzungslogik einbetten und nicht nur punktuell Wirkungen erzielen
- die mit gezielten Maßnahmen die Gleichberechtigung der Geschlechter fördern