Wettbewerbsfonds zur Förderung von Sorgfaltspflichten
Bundesentwicklungsministerium und INA fördern mit einem neuen Wettbewerbsfonds erfolgversprechende Ansätze zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.
- Fokus liegt hierbei auf den Kernthemen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der kommenden EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie der kommenden EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten.
- Gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und deren Zuliefer*innen wollen wir mehr Nachhaltigkeit in globalen
- Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbäuer*innen und Plantagenarbeiter*innen verbessern. Der Fokus liegt daher auf der praktischen Umsetzung vor Ort in den Partnerländern des BMZ.
- Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gefördert.
Aktuell findet keine weitere Ausschreibung statt. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen des Wettbewerbs finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gerne: ddf(at)giz.de
Hintergrund
Viele der Produkte und Rohstoffe, die für unser Leben selbstverständlich sind, werden unter hohen Risiken für Menschenrechte und Umwelt hergestellt oder abgebaut. Im Juni 2021 hat die Bundesregierung daher das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen festlegt. Ziel ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Ebenso soll durch die am 30. Juni 2023 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Produkten Entwaldung und Waldschädigung vermieden werden. Des Weiteren ist mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf EU Ebene in Planung.
Die Verabschiedung neuer staatlicher Regulierungen stellt Unternehmen vor neue Anforderungen. Zugleich bietet das Gesetz die Chance, Lieferketten transparenter und resilienter zu gestalten.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA) fördern Projekte zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten: Über den Due Diligence Fund (DDF) können sich Partnerschaften aus Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft und gemeinnützigen Partnern um Fördermittel bewerben. Im Fokus stehen dabei die Wirkungen in den Produktionsländern.
Was ist das Ziel?
Wir möchten erfolgversprechende, praktische und innovative Ansätze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten identifizieren und finanziell fördern. Wir wollen zeigen, dass die Einhaltung des LkSG, der EUDR und der CSDDD machbar ist – auch über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus.
Im Fokus stehen dabei sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor Ort in den Partnerländern. Potenziell Betroffene, wie Kleinbäuer*innen und Plantagenarbeiter*innen sollen gezielt in Konzeption und Umsetzung des Projekts einbezogen werden und von den Maßnahmen profitieren.
Unternehmen sollen durch den DDF unterstützt werden, nachhaltige Prozesse im Einklang mit den Regulierungen zu etablieren und kontinuierlich umzusetzen. Durch Monitoring & Evaluierung der Pilotprojekte und eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse wird ein Mehrwert für Unternehmen erzeugt. So entstehen best practices bzw. pilotierte Ansätze, die sie für weitere bzw. eigene Lieferketten adaptieren können.
Welche Projekte werden gefördert?
Aus zwei Wettbewerbsrunden werden insgesamt 13 Projekte gefördert. Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Projekten.