• Online Nur Kännchen
05. Mai 2021

Um Menschenrechte auch in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verankern schafft die Bundesregierung mit dem Sorgfaltspflichtensetz verbindliche Regelungen für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Orientierung für die Umsetzung geben die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die zukünftige deutsche Regelung sowie europäische Initiativen. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Unternehmen geben. Ein Fokus der Veranstaltung ist die Risikoanalyse. Als Tipps für die praktische Umsetzung werden Online-Tools, der CSR-Risiko-Check und der KMU-Kompass vorgestellt.

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung statt.

Anmeldung auf dem Formular unten auf dieser Website.

Sollten Sie Fragen zu der Veranstaltung haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden (ulrike.niesmann(at)giz.de).

 

Termin: Mittwoch, 05.05.2021 von 11:00 bis 12:00 Uhr

Thema: Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Unternehmen

Rednerin: Sabine Peters-Halfbrodt, AWE

 

Sollten Sie Fragen zu der Veranstaltung haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden (ulrike.niesmann(at)giz.de).