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INA-Lunchbreak zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Teil 18

In diesem INA-Lunchbreak werden wir Ihnen die „Chancen und Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ vorstellen.
Dieser Lunchbreak wird ausschließlich live stattfinden und somit nicht aufgezeichnet.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden und Sitz oder Zweigstelle in Deutschland in Kraft. Laut dem Gesetz ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgelagerte Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Umsetzung des Gesetzes betraut. Zeitgleich finden auf EU-Ebene die Verhandlungen zu einer übergeordneten EU-Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) statt, welche gegebenenfalls über die Anforderungen des LkSG hinaus gehen wird.
Wir freuen uns auf einen Beitrag des BAFA, der auf die konkreten Anforderungen für Unternehmen im Rahmen des LkSG eingehen wird.
Das einstündige Online-Meeting findet am ersten Freitag des Monats statt.
Der Termin ist Freitag, der 02.06.2023 von 12.00 - 13.00 Uhr.
12.00 Uhr Eröffnung und politische Einordnung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Benjamin Seidel, Referent, Referat 122/ BMZ
12.10 Uhr Anforderungen für Unternehmen im Rahmen des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Tobias Krause, Referatsleiter, Referat Kontrolle der Sorgfaltspflichten,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
12.30 Uhr Q&A und Diskussion
12.55 Uhr Zusammenfassung und Ausblick
Daniel May, stellv. Programmleiter INA
Moderation: Christian Thorun, ConPolicy
Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Akteurinnen und Akteure aus Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik.
Dieser Lunchbreak wird ausschließlich live stattfinden und somit nicht aufgezeichnet.